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Arbeitsrecht: Kannst Du während einer Krankheit gekündigt werden?

By Frithjof on Juli, 28 2021
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Arbeitsrecht: Kannst Du während einer Krankheit gekündigt werden?

Du bist krank, also kann Dir auch nicht gekündigt werden. Diese Weisheit kommt einem 11. Gebot gleich. Für die meisten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ist das ein unantastbarer Grundsatz. Aber ist die Aussage auch korrekt? Nein ist sie nicht. Auch im Krankheitsfall kann unter bestimmten Umständen die Kündigung erfolgen. Eine krankheitsbedingte Kündigung ist zwar selten, aber zulässig. Wir erklären Dir in diesem Blogartikel, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um im Krankheitsfall gekündigt zu werden.


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Welche Arten von Kündigungen gibt es?

Für ein Unternehmen, das regelmäßig mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigt und bei dem der Mitarbeiter/die Mitarbeiterin mindestens 6 Monate beschäftigt ist, greift das Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Damit die Kündigung rechtskräftig ist, muss der Kündigungsgrund aus einem der folgenden Bereiche stammen:

  • personenbedingte Kündigung: Die Ursachen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses liegen beim Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin selbst. Hierzu kann das Vorliegen einer Krankheit zählen.
  • betriebsbedingte Kündigung: Die Kündigung erfolgt aus betrieblichen Gründen, z.B. eine schlechte Auftragslage.
  • verhaltensbedingte Kündigung: Kommt ein Beschäftigter oft zu spät oder beleidigt Kollegen/Kolleginnen, ist er/sie unter bestimmten Umständen seinen/ihren Job los.

Was ist eine krankheitsbedingte Kündigung?

Die krankheitsbedingte Kündigung ist eine Form der personenbedingten Kündigung. Das heißt: Du hast als Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin aus beruflicher Sicht nichts falsch gemacht. Der Kündigungsgrund ist vielmehr in Deiner Person selbst zu finden. Also wenn Du z.B. einen schweren Verkehrsunfall hattest, chronische Rückenschmerzen hast oder durch häufige Erkrankungen dauerhaft nicht mehr in der Lage bist, Deine arbeitsvertraglich geregelten Leistungen zu erbringen.

Das heißt auch, dass Du nicht in Panik geraten musst. Bei einer Erkältung, Schnupfen oder Grippe wirst Du natürlich nicht entlassen. Selbst wenn Du länger nicht arbeiten kannst, hast Du nichts zu befürchten. Damit die Kündigung wegen Krankheit zulässig ist, muss es sich um eine andauernde Arbeitsunfähigkeit handeln. Also eine lang andauernde Krankheit mit ungewisser Genesung oder eine dauerhaft durch die Folgen einer Krankheit erheblich geminderte Leistungsfähigkeit. Auch wenn Du in den letzten 3 Jahren sehr viele Kurzerkrankungen hattest, wäre eine krankheitsbedingte Kündigung möglich.

Kranke Frau am Telefon

Welche Voraussetzungen bedarf eine krankheitsbedingte Kündigung?

Damit eine krankheitsbedingte Kündigung ausgesprochen werden kann und nicht vom nächsten Arbeitsgericht kassiert wird, müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein:

Negative Gesundheitsprognose

Dein Arbeitgeber muss Dir als Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin eine negative Gesundheitsprognose stellen. Das heißt, dass die Entwicklung Deines Gesundheitszustandes untersucht und prognostiziert wird. Wird dabei festgestellt, dass  langfristig mit weiteren massiven Fehlzeiten zu rechnen ist und Du Deinen Aufgaben und Verpflichtungen nicht nachkommen kannst, handelt es sich um eine Negativprognose. Diese ist eine wesentliche Voraussetzung für eine Kündigung.

 

Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen des Arbeitgebers

Als weitere Voraussetzung für eine Kündigung müssen Deine Fehlzeiten zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen führen. Eine solche Interessenbeeinträchtigung kann zum Beispiel gegeben sein, wenn der Betriebsablauf massiv gestört wird, weil Deine fehlende Leistung nicht ausgeglichen werden kann. Auch wenn Deinem Unternehmen deutliche finanzielle Belastungen entstehen, kann das die wirtschaftlichen Interessen beeinträchtigen.

 

Ist eine Kündigung verhältnismäßig?

Eine Kündigung wegen Krankheit soll nur als letztes Mittel angewandt werden. Vorher muss Dein Arbeitgeber prüfen, ob auch andere Mittel zur Verfügung stehen, die angemessener sind als die Kündigung. Zum Beispiel eine Versetzung auf einen anderen Arbeitsplatz, der Deinen körperlichen Möglichkeiten entspricht oder eine Weiterbildung. Erst wenn alle milderen Mittel ausgeschlossen werden können, kann die krankheitsbedingte Kündigung gerechtfertigt sein.

 

Erfahre in diesem Blog-Artikel mehr zum Thema Weiterbildung

 

Interessenabwägung

Als letzte Voraussetzung für eine krankheitsbedingte Kündigung ist die Abwägung der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen entscheidend. Erst wenn das Interesse Deines Arbeitgebers an Deiner Entlassung größer ist als Dein Interesse an Weiterbeschäftigung, kann die Kündigung ausgesprochen werden. Das ist z.B. der Fall, wenn die Kosten für eine behindertengerechte Umrüstung Deines Arbeitsplatzes unwirtschaftlich sind oder der Ausfall zu lange dauert. Dabei müssen auch Deine Interessen berücksichtigt werden, die also gegen eine Kündigung und für eine Weiterbeschäftigung sprechen:

  • Dein Alter und damit die Chance, einen neuen Arbeitsplatz zu finden.
  • soziale Härten, z.B. zu leistende Unterhaltszahlungen oder Pflege von Familienmitgliedern.
  • Dein Familienstand. 
  • Die Dauer Deiner Betriebszugehörigkeit.

Die Hürden, krankheitsbedingt gekündigt zu werden, hängen hoch. Trotzdem ist es möglich, auch wenn Du es Dir zur Zeit vielleicht niemals vorstellen magst. Solltest Du in diese Situation kommen, ist das wie bei jeder Kündigung erstmal ein Schock. Vor allem, weil Du davon ausgegangen bist, dass Dich Deine Krankheit vor der Kündigung schützt. Dann gilt es, Ruhe zu bewahren und Deine Optionen zu prüfen. Von der Prüfung auf formale Korrektheit des Kündigungsschreibens bis zur Kündigungsschutzklage oder dem Bestreben, einen Vergleich bzw. eine Abfindungszahlung zu bekommen, hast Du mehrere Möglichkeiten, Deine Kündigung anzufechten oder finanziell abzumildern.

Frithjof
Frithjof

Frithjof arbeitet im Content-Marketing und schreibt bzw. redigiert Texte für Blog-Artikel und White Paper bspw. zu den Themen Inbound Recruiting, Candidate Persona, Active Sourcing und New Work. Frithjof hat Germanistik und Crossmedia Management studiert und ist seit 2020 bei hearthunting. dabei.

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